Avifaunistische Erfassungen
Brutvögel
Um die Beeinträchtigungen auf die autochthone Avifauna einschätzen zu können, ist eine
avifaunistische Bestandsaufnahme mit 6 Feldbegehungen in Anlehnung an Südbeck et al. (2005)
erforderlich, die im Zeitraum zwischen März und Juni durchzuführen sind. Dabei entfallen fünf
Begehungen auf die Morgenstunden (Mitte April - Mitte Juni) und eine Begehung wird als
Nachtbegehung durchgeführt.
Die Waldbereiche werden Mitte März auf Vorkommen von Eulen hin überprüft, die Kontrolle des
Offenlandbereichs Ende Mai orientiert sich hingegen an den Erfassungsterminen für Wachtel und
Wachtelkönig.
Mit diesen Begehungen wird das Gesamtartenspektrum der Brutvögel hinlänglich genau erfasst.
Die Erhebung erfolgt flächendeckend auf Grundlage der Linien-Punkt-Kartierung.
Zur Einstufung eines Vogels als Brutvogel werden revieranzeigende Merkmale (in erster Linie die
Zahl der singenden Männchen, Territorialkämpfe), auf eine mögliche Brut hinweisende
Verhaltensweisen (z.B. Balz) und alle indirekten und direkten Nachweise für eine Brut (Nestbau,
Eintragung von Futter, Nest- bzw. Gelegefund, Führen von Jungen) herangezogen. Darüber hinaus
werden auch alle anderen im Untersuchungsgebiet beobachteten Arten, ihr zahlenmäßiges
Auftreten und ihr (beobachteter) Bezug zur Kontrollfläche (Statusangabe) festgehalten.
Zug- und Rastvögel
Generell erfolgt eine Erfassung der Zug- und Rastvögel mittels Punkt-Stopp-Zählung
(Punkttaxierung) witterungsbedingt in den relevanten Monaten September bis April. Dabei erfolgt
eine flächenhafte Erhebung von jeweils exponiert liegenden Punkten in einer definierten Fläche
in einem festgelegten Zeitraum. Inhalt der Erfassungen sind Art und Anzahl sowie das jeweilige
Verhalten und die Zughöhe der Vögel. Daneben wird auch deren Status (Rastvogel, Nahrungsgast,
Zugvogel) sowie Zugrichtung und -höhe angegeben.
Aufgrund einer hohen Mobilität der zu erfassenden Großvögel (rastende nordische Gänse,
Schwäne und Kraniche) sind verlässliche Angaben nur durch eine Synchronzählung an den
Schlafplätzen sinnvoll. Hierzu werden 8 Simultanzählungen im Zeitraum von September bis
einschließlich April durchgeführt. Die Kartierzeit umfasst den Zeitraum von 1 h vor bis 2 Stunden
nach Sonnenaufgang. Dabei werden flächenscharf Abflugzahlen, Arten sowie Abflugrichtung
erfasst. Zusätzlich sind auch nach Möglichkeit Landungen auf angrenzenden Feldbereichen zu
protokollieren.