Avifaunistische Erfassungen
Brutvögel
Um die Beeinträchtigungen auf die
autochthone Avifauna einschätzen zu
können, ist eine avifaunistische
Bestandsaufnahme mit 6
Feldbegehungen in Anlehnung an
Südbeck et al. (2005) erforderlich, die
im Zeitraum zwischen März und Juni durchzuführen sind.
Dabei entfallen fünf Begehungen auf die Morgenstunden
(Mitte April - Mitte Juni) und eine Begehung wird als
Nachtbegehung durchgeführt.
Die Waldbereiche werden Mitte März auf Vorkommen von
Eulen hin überprüft, die Kontrolle des Offenlandbereichs Ende
Mai orientiert sich hingegen an den Erfassungsterminen für
Wachtel und Wachtelkönig.
Mit diesen Begehungen wird das
Gesamtartenspektrum der Brutvögel
hinlänglich genau erfasst. Die
Erhebung erfolgt flächendeckend auf
Grundlage der Linien-Punkt-
Kartierung.
Zur Einstufung eines Vogels als Brutvogel werden
revieranzeigende Merkmale (in erster Linie die Zahl der
singenden Männchen, Territorialkämpfe), auf eine mögliche
Brut hinweisende Verhaltensweisen (z.B. Balz) und alle
indirekten und direkten Nachweise für eine Brut (Nestbau,
Eintragung von Futter, Nest- bzw. Gelegefund, Führen von
Jungen) herangezogen. Darüber hinaus werden auch alle
anderen im Untersuchungsgebiet beobachteten Arten, ihr
zahlenmäßiges Auftreten und ihr (beobachteter) Bezug zur
Kontrollfläche (Statusangabe) festgehalten.
Zug- und Rastvögel
Generell erfolgt eine Erfassung der
Zug- und Rastvögel mittels Punkt-
Stopp-Zählung (Punkttaxierung)
witterungsbedingt in den relevanten
Monaten September bis April. Dabei
erfolgt eine flächenhafte Erhebung von
jeweils exponiert liegenden Punkten in einer definierten Fläche
in einem festgelegten Zeitraum. Inhalt der Erfassungen sind
Art und Anzahl sowie das jeweilige Verhalten und die Zughöhe
der Vögel. Daneben wird auch deren Status (Rastvogel,
Nahrungsgast, Zugvogel) sowie Zugrichtung und -höhe
angegeben.
Aufgrund einer hohen Mobilität der zu
erfassenden Großvögel (rastende
nordische Gänse, Schwäne und
Kraniche) sind verlässliche Angaben
nur durch eine Synchronzählung an
den Schlafplätzen sinnvoll. Hierzu
werden 8 Simultanzählungen im Zeitraum von September bis
einschließlich April durchgeführt. Die Kartierzeit umfasst den
Zeitraum von 1 h vor bis 2 Stunden nach Sonnenaufgang.
Dabei werden flächenscharf Abflugzahlen, Arten sowie
Abflugrichtung erfasst. Zusätzlich sind auch nach Möglichkeit
Landungen auf angrenzenden Feldbereichen zu protokollieren.