Ökologische Baubegleitung
Insbesondere im Rahmen von Bauvorhaben bei linearen Infrastrukturmaßnahmen (Straßen,
Eisenbahnstrecken, Versorgungsleitungen etc.) ist eine Kontrolle der Einhaltung der Auflagen und
Bedin-gungen bei der Bauausführung der technischen Gewerke unabdingbar, um die Folgen der
Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Das betrifft besonders folgende
Bereiche:
•
Biotop- und Artenschutz,
•
Gewässerschutz / Wasserhaltungsmaßnahmen,
•
Rekultivierung/Renaturierung,
•
Oberbodenschutz-/sicherung,
•
Rodung / Baufeldfreimachung,
•
Immissions-, Emissionsschutz,
•
Bautabuzeiten,
•
Baustoffe.
Insbesondere die ökologische Bauüberwachung hat in den letzten Jahren an Bedeutung
gewonnen. Folgende Schwerpunkte sind Gegenstand der Leistungen:
•
Einweisen in die einzuhaltenden naturschutzfachlichen Belange und Überwachung der
Vorgaben. Überwachen der Einhaltung der Schutz- und Minderungsmaßnahmen unter
Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und Erfordernisse. Mitwirken bei der Überwachung
der Ausführung der Baumassnahmen
•
Dokumentieren des Ist-Zustandes der Bautabuflächen vor Baubeginn (Fotodokumentation,
Beschreibung des aktuellen Nutzungszustands) sowie Kontrolle dieser Flächen während des
Bauablaufs
•
Hinweise auf spezielle, evtuell erst bei Bauausführung erkennbare relevante Vermeidungs-
und Schutzmaßnahmen. Abstimmen mit dem Auftraggeber und ggf. den zuständigen
Behörden
•
Mitwirken bei der Klärung von Schadensfällen, die Umweltbeeinträchtigungen hervorgerufen
haben
•
Mitwirken bei der Abnahme der Bauleistungen mit umweltrelevanten Wirkungen und ggf. der
Mängelbeseitigung
•
Beraten und Aufklären der an der Baumaßnahme interessierten Stellen (z. B.
Naturschutzbehörden und -verbände) und Betroffenen (z. B. Jäger, Förster) über Art, Umfang,
Sinn und Zweck der Maßnahmen
•
Dokumentieren der erbrachten Leistungen der Umweltbaubegleitung in Begehungs- und
Besprechungs-protokollen (Örtlichkeit, Art, Umfang und Begründung der Auflage bzw.
Baumaßnahme, Umsetzung und Termin, Kontrollen nach Art, Umfang und Zeitpunkt, ggf.
Hinweise auf verbleibende Mängel bzw. weiter zu veranlassende Maßnahmen, Nachweise,
Dokumentation)
•
Überwachen der Räumungs- und Rekultivierungsmaßnahmen der Baustelle und der
Baubetriebsflächen.
Oftmals kommen dann auf Verlangen des Auftraggebers noch weitere Leistungen hinzu, wie:
•
Behördenkontakte und Behördentermine,
•
Beschaffen zusätzlicher behördlicher Unterlagen,
•
zusätzliche Beratungen mit dem Auftraggeber ,
•
Koordinierungsleistungen bezüglich Sondergutachten,
•
Aktualisierung der Bestandsaufnahme und -bewertung,
•
Bearbeitung von naturschutzrechtlichen Fragestellungen bei Eingriffs- bzw.
Maßnahmenflächen,
•
weitere Verfahrensbegleitung.
Grundanliegen von BIOM ist es, einen ungestörten Bauablauf zu gewährleisten. Eine
weiterführende Aufgabe war es, naturschutzfachlich relevante Problemstellungen, die z.T.
während der Planung noch nicht erkennbar waren, frühzeitig festzustellen und entsprechende
Vorschläge zu erarbeiten.
Referenz zu den Leistungen
Ökologische Baubegleitung
Insbesondere im Rahmen von Bau-
vorhaben bei linearen Infrastruktur-
maßnahmen (Straßen, Eisenbahn-
strecken, Versorgungsleitungen etc.)
ist eine Kontrolle der Einhaltung der
Auflagen und Bedin-gungen bei der
Bauausführung der technischen Gewerke unabdingbar, um die
Folgen der Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie
möglich zu halten. Das betrifft besonders folgende Bereiche:
•
Biotop- und Artenschutz,
•
Gewässerschutz / Wasserhaltungsmaßnahmen,
•
Rekultivierung/Renaturierung,
•
Oberbodenschutz-/sicherung,
•
Rodung / Baufeldfreimachung,
•
Immissions-, Emissionsschutz,
•
Bautabuzeiten,
•
Baustoffe.
Insbesondere die ökologische
Bauüberwachung hat in den letzten
Jahren an Bedeutung gewonnen.
Folgende Schwerpunkte sind
Gegenstand der Leistungen:
•
Einweisen in die einzuhaltenden
naturschutzfachlichen Belange und Überwachung der
Vorgaben. Überwachen der Einhaltung der Schutz- und
Minderungsmaßnahmen unter Beachtung der örtlichen
Gegebenheiten und Erfordernisse. Mitwirken bei der
Überwachung der Ausführung der Baumassnahmen
•
Dokumentieren des Ist-Zustandes der Bautabuflächen vor
Baubeginn (Fotodokumentation, Beschreibung des
aktuellen Nutzungszustands) sowie Kontrolle dieser
Flächen während des Bauablaufs
•
Hinweise auf spezielle, evtuell erst bei Bauausführung
erkennbare relevante Vermeidungs- und
Schutzmaßnahmen. Abstimmen mit dem Auftraggeber
und ggf. den zuständigen Behörden
•
Mitwirken bei der Klärung von Schadensfällen, die
Umweltbeeinträchtigungen hervorgerufen haben
•
Mitwirken bei der Abnahme der Bauleistungen mit
umweltrelevanten Wirkungen und ggf. der
Mängelbeseitigung
•
Beraten und Aufklären der an der Baumaßnahme
interessierten Stellen (z. B. Naturschutzbehörden und -
verbände) und Betroffenen (z. B. Jäger, Förster) über Art,
Umfang, Sinn und Zweck der Maßnahmen
•
Dokumentieren der erbrachten Leistungen der
Umweltbaubegleitung in
Begehungs- und Besprechungs-
protokollen (Örtlichkeit, Art,
Umfang und Begründung der
Auflage bzw. Baumaßnahme,
Umsetzung und Termin,
Kontrollen nach Art, Umfang und Zeitpunkt, ggf. Hinweise
auf verbleibende Mängel bzw. weiter zu veranlassende
Maßnahmen, Nachweise, Dokumentation)
•
Überwachen der Räumungs- und
Rekultivierungsmaßnahmen der Baustelle und der
Baubetriebsflächen.
Oftmals kommen dann auf Verlangen des Auftraggebers noch
weitere Leistungen hinzu, wie:
•
Behördenkontakte und Behördentermine,
•
Beschaffen zusätzlicher behördlicher Unterlagen,
•
zusätzliche Beratungen mit dem Auftraggeber ,
•
Koordinierungsleistungen bezüglich Sondergutachten,
•
Aktualisierung der Bestandsaufnahme und -bewertung,
•
Bearbeitung von naturschutzrechtlichen Fragestellungen
bei Eingriffs- bzw. Maßnahmenflächen,
•
weitere Verfahrensbegleitung.
Grundanliegen von BIOM ist es, einen
ungestörten Bauablauf zu
gewährleisten. Eine weiterführende
Aufgabe war es, naturschutzfachlich
relevante Problemstellungen, die z.T.
während der Planung noch nicht
erkennbar waren, frühzeitig festzustellen und entsprechende
Vorschläge zu erarbeiten.
Referenz zu den Leistungen