Ökologische Baubegleitung

Insbesondere im Rahmen von Bauvorhaben bei linearen Infrastrukturmaßnahmen (Straßen, Eisenbahnstrecken, Versorgungsleitungen etc.) ist eine Kontrolle der Einhaltung der Auflagen und Bedin-gungen bei der Bauausführung der technischen Gewerke unabdingbar, um die Folgen der Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Das betrifft besonders folgende Bereiche: Biotop- und Artenschutz, Gewässerschutz / Wasserhaltungsmaßnahmen, Rekultivierung/Renaturierung, Oberbodenschutz-/sicherung, Rodung / Baufeldfreimachung, Immissions-, Emissionsschutz, Bautabuzeiten, Baustoffe. Insbesondere die ökologische Bauüberwachung hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Folgende Schwerpunkte sind Gegenstand der Leistungen: Einweisen in die einzuhaltenden naturschutzfachlichen Belange und Überwachung der Vorgaben. Überwachen der Einhaltung der Schutz- und Minderungsmaßnahmen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und Erfordernisse. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Baumassnahmen Dokumentieren des Ist-Zustandes der Bautabuflächen vor Baubeginn (Fotodokumentation, Beschreibung des aktuellen Nutzungszustands) sowie Kontrolle dieser Flächen während des Bauablaufs Hinweise auf spezielle, evtuell erst bei Bauausführung erkennbare relevante Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen. Abstimmen mit dem Auftraggeber und ggf. den zuständigen Behörden Mitwirken bei der Klärung von Schadensfällen, die Umweltbeeinträchtigungen hervorgerufen haben Mitwirken bei der Abnahme der Bauleistungen mit umweltrelevanten Wirkungen und ggf. der Mängelbeseitigung Beraten und Aufklären der an der Baumaßnahme interessierten Stellen (z. B. Naturschutzbehörden und -verbände) und Betroffenen (z. B. Jäger, Förster) über Art, Umfang, Sinn und Zweck der Maßnahmen Dokumentieren der erbrachten Leistungen der Umweltbaubegleitung in Begehungs- und Besprechungs-protokollen (Örtlichkeit, Art, Umfang und Begründung der Auflage bzw. Baumaßnahme, Umsetzung und Termin, Kontrollen nach Art, Umfang und Zeitpunkt, ggf. Hinweise auf verbleibende Mängel bzw. weiter zu veranlassende Maßnahmen, Nachweise, Dokumentation) Überwachen der Räumungs- und Rekultivierungsmaßnahmen der Baustelle und der Baubetriebsflächen. Oftmals kommen dann auf Verlangen des Auftraggebers noch weitere Leistungen hinzu, wie: Behördenkontakte und Behördentermine, Beschaffen zusätzlicher behördlicher Unterlagen, zusätzliche Beratungen mit dem Auftraggeber , Koordinierungsleistungen bezüglich Sondergutachten, Aktualisierung der Bestandsaufnahme und -bewertung, Bearbeitung von naturschutzrechtlichen Fragestellungen bei Eingriffs- bzw. Maßnahmenflächen, weitere Verfahrensbegleitung. Grundanliegen von BIOM ist es, einen ungestörten Bauablauf zu gewährleisten. Eine weiterführende Aufgabe war es, naturschutzfachlich relevante Problemstellungen, die z.T. während der Planung noch nicht erkennbar waren, frühzeitig festzustellen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Referenz zu den Leistungen

Ökologische Baubegleitung

Insbesondere im Rahmen von Bau- vorhaben bei linearen Infrastruktur- maßnahmen (Straßen, Eisenbahn- strecken, Versorgungsleitungen etc.) ist eine Kontrolle der Einhaltung der Auflagen und Bedin-gungen bei der Bauausführung der technischen Gewerke unabdingbar, um die Folgen der Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Das betrifft besonders folgende Bereiche: Biotop- und Artenschutz, Gewässerschutz / Wasserhaltungsmaßnahmen, Rekultivierung/Renaturierung, Oberbodenschutz-/sicherung, Rodung / Baufeldfreimachung, Immissions-, Emissionsschutz, Bautabuzeiten, Baustoffe. Insbesondere die ökologische Bauüberwachung hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Folgende Schwerpunkte sind Gegenstand der Leistungen: Einweisen in die einzuhaltenden naturschutzfachlichen Belange und Überwachung der Vorgaben. Überwachen der Einhaltung der Schutz- und Minderungsmaßnahmen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und Erfordernisse. Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Baumassnahmen Dokumentieren des Ist-Zustandes der Bautabuflächen vor Baubeginn (Fotodokumentation, Beschreibung des aktuellen Nutzungszustands) sowie Kontrolle dieser Flächen während des Bauablaufs Hinweise auf spezielle, evtuell erst bei Bauausführung erkennbare relevante Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen. Abstimmen mit dem Auftraggeber und ggf. den zuständigen Behörden Mitwirken bei der Klärung von Schadensfällen, die Umweltbeeinträchtigungen hervorgerufen haben Mitwirken bei der Abnahme der Bauleistungen mit umweltrelevanten Wirkungen und ggf. der Mängelbeseitigung Beraten und Aufklären der an der Baumaßnahme interessierten Stellen (z. B. Naturschutzbehörden und - verbände) und Betroffenen (z. B. Jäger, Förster) über Art, Umfang, Sinn und Zweck der Maßnahmen Dokumentieren der erbrachten Leistungen der Umweltbaubegleitung in Begehungs- und Besprechungs- protokollen (Örtlichkeit, Art, Umfang und Begründung der Auflage bzw. Baumaßnahme, Umsetzung und Termin, Kontrollen nach Art, Umfang und Zeitpunkt, ggf. Hinweise auf verbleibende Mängel bzw. weiter zu veranlassende Maßnahmen, Nachweise, Dokumentation) Überwachen der Räumungs- und Rekultivierungsmaßnahmen der Baustelle und der Baubetriebsflächen. Oftmals kommen dann auf Verlangen des Auftraggebers noch weitere Leistungen hinzu, wie: Behördenkontakte und Behördentermine, Beschaffen zusätzlicher behördlicher Unterlagen, zusätzliche Beratungen mit dem Auftraggeber , Koordinierungsleistungen bezüglich Sondergutachten, Aktualisierung der Bestandsaufnahme und -bewertung, Bearbeitung von naturschutzrechtlichen Fragestellungen bei Eingriffs- bzw. Maßnahmenflächen, weitere Verfahrensbegleitung. Grundanliegen von BIOM ist es, einen ungestörten Bauablauf zu gewährleisten. Eine weiterführende Aufgabe war es, naturschutzfachlich relevante Problemstellungen, die z.T. während der Planung noch nicht erkennbar waren, frühzeitig festzustellen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Referenz zu den Leistungen