Eremit (Osmoderma eremita)
Im Rahmen der kreisweisen Erfassungen in Vorbereitung des Landesweiten Artenmonitorings
der Arten der Anhänge II und IV in Mecklenburg-Vorpommern (2002-2008) konnte die
Verbreitung des Käfers abgeklärt werden. Daneben wurden auch zahlreiche Erkenntnisse zur
Biologie speziell des Eremiten gewonnen.
Diese wurden im Rahmen der Untersuchungen im Spreewald (Projekt METHUSALEM 2008-2010)
noch wesentlich vertieft. Hierbei wurde speziell in der Gemeinde Burg (Brandenburg) eine
Grundlagenerfassung durchgeführt. In den über 150 Populationen werden weitergehende
Parameter zur Aut- und Demökologie erfasst. Weitere Angaben zur Biologie, Taxonomie und zur
Lebensraumbewertung finden sich unter www.osmoderma.info.
Im Rahmen der landesweiten Managementplanung für den Eremiten in Brandenburg wurden
weitere Erkenntnisse bei der Bearbeitung der südbrandenburgischen Verbreitungszentren
gewonnen.
Heldbock (Cerambyx cerdo)
Der Heldbock ist in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie gelistet (Richtlinie 92/43/EWG,
1992 und 1997). Vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg
wurde ein landesweiter Managementplan mit folgenden Schwerpunkten erarbeitet:
•
Komplettierung der Erstbestandserfassung,
•
Bewertung des Erhaltungszustandes der bekannten (Meta-) Populationen,
•
Auswahl und Darstellung geeigneter Referenzvorkommen.
Ziel ist es, den Erhaltungszustand der Art in der zu betrachtenden Region zukünftig in einem
vertretbaren zeitlichen und finanziellen Aufwand von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen
dauerhaft einschätzen und bewerten zu können. In Auswertung aller Ergebnisse soll diese
Studie darüber hinaus eine Entscheidungs- und Handlungshilfe für alle von
Heldbockvorkommen Betroffenen sein, um negative Einflüsse auf Populationen und
Lebensräume des Heldbocks zu minimieren und die Art durch gezielte Schutzmaßnahmen zu
erhalten und nach Möglichkeit zu fördern.
Dabei kommen die gewonnenen Erkenntnisse aus einem Umsiedlungsprojekt aus dem Jahre
1999 in Mecklenburg-Vorpommern zugute.
Hirschkäfer (Lucanus cervus)
Der Hirschkäfer ist im Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet. Die Art ist in Dänemark
ausgestorben, der letzte belegte Nachweis stammt aus dem Jahr 1952. Im Umfeld der Ostsee
besteht eine Verbreitungslücke des Hirschkäfers zwischen deutschen und polnischen
Vorkommen und Vorkommen in Südschweden, wo sich der Käfer nur noch auf kleiner wer-
dende Gebiete konzentriert. Aus diesem Grunde ist eine Wiederansiedlungsmaßnahme in
Dänemark in Jægersborg Dyrehave, nördlich von Kopenhagen, FFH-Gebiet (SCI) no. DK002X338
in den Jahren 2013 und 2014 geplant und durchgeführt worden. Die Sammlung von
Hirschkäfern in Deutschland ist ein Schlüsselelement der Wiederansiedlung des Hirschkäfers in
Dänemark, welche vom Dänischen Parlament beschlossen wurde. Die Oberste
Naturschutzbehörde des Dänischen Ministeriums für Umwelt ist für die Ausführung der
Wiederansiedlung verantwortlich.
Zeitgleich wurde ein landesweites Monitoringprogramm zur Art in Brandenburg durchgeführt.
Dabei sind zunächst (möglichts alle) Vorkommen erfasst und kontrolliert worden. Sehr wichtig
war hierbei die Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Naturschutzfachbehörden sowie
weiteren Institutionen. Auch die Ergebnisse der Erfassungen, die im Rahmen der Gebiets-
managementpläne getätigt wurden, flossen in die Arbeit ein. So zeigte sich, dass mit Ausnahme
der Daten aus dem Bereich der Lausitz und dem Raum zwischen Bad Belzig und Luckenwalde
alle südbrandenburgischen Nachweise einer einzigen Metapopulation zuzurechnen sind.
Bezieht man nun noch die trotz Bemühungen relativ „dünne“ Datenlage in diesen Bereichen mit
ein, dann steht zu vermuten, dass der gesamte südbrandenburgische Raum durch eine
Metapopulation des Hirschkäfers besiedelt ist. Um eine weitere Möglichkeit der Datenerfassung
zu nutzen, wurde ein digitales Meldeformular auf der eigens eingerichteten Homepage
www.hirschkaefer.info eingerichtet. Auf dieser Webseite finden sich weitere Angaben zu dem
Käfer sowie Verbreitungskarten für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg
und Sachsen.
Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus)
Der Scharlachkäfer ist in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie gelistet. Die Art ist kürzlich
sowohl in Brandenburg als auch in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen worden. Als
Bewohner der Weich- und Hartholzaue in Überflutungsgebieten von Flüssen und Bächen ist die
Art insbesondere in alten Pappelbeständen nachgewiesen worden. Besiedelt werden nicht nur
alte und umfängliche Bäume, sondern auch jüngere Bestände mit abgestorbenen Exemplaren
werden angenommen.
Der auffällig flache und rot gefärbte Käfer lebt von Frühherbst bis zum Frühjahr; im Winter sind
die Individuen unter der eher trockneren Rinde von (noch stehenden) Pappeln zu finden. Die
bernsteinfarbene Larve hingegen lebt in der feuchten, noch fest anhaftenden, noch nicht
zersetzten Bastschicht absterbender oder bereits abgestorbener Bäume. Diese unterschiedliche
Substratwahl von Käfern und Larven bedingen, dass kaum sowohl Käfer als auch Larven an
einem besiedelten Baum zu finden sind.
Gefährdet ist die Spezies durch regelmäßige Durchforstung, kurze Umtriebszeit, Bestandes-
umwandlung, selektive Entnahme von Totholz als Brennholz, Beseitigung alter Pappelbestände
infolge Verkehrssicherung, natürlichen Zerfall bzw. teilweise Entnahme von Brutbäumen durch
Biber. Die Folge ist das Fehlen eines kontinuierlichen Angebotes von Alt- und Totholz.
Momentan wird an der Aktualisierung der Kenntnisse zur Verbreitung in den beiden
Bundesländern gearbeitet.
Xylobionte Käfer der Anhänge der FFH-Richtlinie