FFH- und SPA-Verträglichkeits(vor)prüfungen

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 der FFH-Richtlinie ist bei Maßnahmen durchzuführen, die negative Auswirkungen für ein Natura 2000 Gebiet haben können. Nach Darstellung des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele des Gebietes kommt es zu einer Abschätzung der Wirkungen der geplanten Maßnahmen auf diese. Dazu erfolgt eine Ermittlung, Beschreibung und Analyse der Bestandssituation gemäß der FFH-Richtlinie , also der Lebensräume und Arten der AnhängeI und II der FFH-Richtlinie bzw. EU-Vogelschutzrichtlinie, und deren günstiger Erhaltungszustand. Sollten Wechselwirkungen mit anderen geplanten Maßnahmen möglich sein, so werden auch diese in Hinblick auf ihre Auswirkungen auf das relevante Gebiet geprüft. Dies geschieht insbesondere im Hinblick auf die für das Natura 2000 Gebiet formulierten Entwicklungsziele. Sind Folgen nicht auszuschließen, werden Alternativen und/oder Vermeidungs-, Minderungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt, die einen nachhaltigen Erhalt oder aber die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der relevanten Arten bzw. Lebensraumtypen garantieren. Als Ergebnis der FFH- bzw. SPA-Verträglichkeits(vor)prüfung wird eine Aussage darüber getroffen, ob das Vorhaben verträglich i.S.d. § 34 BNatSchG ist oder nicht. Referenz zu den Leistungen

FFH- und SPA-Verträglichkeits(vor)prüfungen

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 der FFH-Richtlinie ist bei Maßnahmen durchzuführen, die negative Auswirkungen für ein Natura 2000 Gebiet haben können. Nach Darstellung des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele des Gebietes kommt es zu einer Abschätzung der Wirkungen der geplanten Maßnahmen auf diese. Dazu erfolgt eine Ermittlung, Beschreibung und Analyse der Bestandssituation gemäß der FFH-Richtlinie , also der Lebensräume und Arten der AnhängeI und II der FFH- Richtlinie bzw. EU-Vogelschutzrichtlinie, und deren günstiger Erhaltungszustand. Sollten Wechselwirkungen mit anderen geplanten Maßnahmen möglich sein, so werden auch diese in Hinblick auf ihre Auswirkungen auf das relevante Gebiet geprüft. Dies geschieht insbesondere im Hinblick auf die für das Natura 2000 Gebiet formulierten Entwicklungsziele. Sind Folgen nicht auszuschließen, werden Alternativen und/oder Vermeidungs-, Minderungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt, die einen nachhaltigen Erhalt oder aber die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der relevanten Arten bzw. Lebensraumtypen garantieren. Als Ergebnis der FFH- bzw. SPA-Verträglichkeits(vor)prüfung wird eine Aussage darüber getroffen, ob das Vorhaben verträglich i.S.d. § 34 BNatSchG ist oder nicht. Referenz zu den Leistungen